Die Beurteilungskriterien gelten für alle (Biologie, Physik, Chemie) naturwissenschaftlichen Fächer sowie für das Wahlpflichtfach Mensch-Natur-Technik.

 

Beurteilungskriterien nach § 19 (2) Sek I-VO :

Zusammensetzung der Gesamtnote                                  Art der Leistung
Schriftliche Leistungen
30 %

Schriftliche Kurzkontrolle (KSL/BSL/Test)

  • Verbindliche bewertete schriftliche Kurzkontrollen (LEK/KSL/BSL/Test genannt) erfolgen in der Regel einmal pro Halbjahr. Ankündigung eine Woche im Voraus. Dauer: Kürzer als eine Unterrichtsstunde Themenschwerpunkt: Die letzten sechs Unterrichtwochen (Basiswissen wird vorausgesetzt). Mängel in der sprachlichen Richtigkeit und äußeren Form führen zu Abbzügen von bis zu 15%.
  • Schriftliche Kurzkontrollen der letzten Unterrichtsstunde
  • Schriftliche Anteile von Projektarbeiten

Mündliche Leistungen
50 %

Mündliche Beiträge zum Unterrichtsgeschehen (Qualität und Quantität)

  • mündliche Mitarbeit
  • Referate/Vorträge/Präsentationen mit entsprechender Visualisation durch Folien oder Plakate
  • Stundenwiederholungen und -zusammenfassungen
  • mündliche Kurzkontrollen
  • schriftliche Stundenaufgaben
  • Mindmaps, …

Sonstige Leistungen
20 %
  • Aufgaben (Form, Umfang, Einhalten von Zeitvorgaben, ...)
  • Fachhefter/Ordner/Sachmappe#
  • Protokolle (Versuchs-/Stundenprotokolle)
  • Experimentelles Arbeiten/Mikroskopieren/mikroskopisches Zeichnen/Modellbau
  • Praktische Teile von Projektarbeiten

 

Für das Wahlpflichtfach 8-10 gilt entsprechend unter der Gewichtung einer Kursarbeit pro Halbjahr im Verhältnis schriftlich 1/3, AT 2/3 (AT: mündlich 2/3, Sonstiges 1/3)