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Termine

 

Schulfilm 2022

Vorstellungsvideo 2023

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Aktuelle Ausgabe der
Siemens-Nachrichten

 

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18. Juli 2024 - ganztägig

Beginn der Sommerferien
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29. August 2024 - ganztägig

Nachprüfungen
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30. August 2024

Ende der Sommerferien
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02. September - 8.15 Uhr

1. Schultag
Unterrichtsbeginn zur 2. Std.
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02. September - 9.00 Uhr

Einschulung Kl. 7a, 7b, 7e
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02. September - 10.30 Uhr

Einschulung Kl. 7c und 7d
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02. September - 12.45 Uhr

Schulhoffest für Alle
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02. September - 13.15 Uhr

Infoveranstaltung Q1 (Aula)
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Englische Vorstellung

Schulkleidung

Berufs- und Studienorientierung

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SEK I Klassen 7 bis 10 Normalunterricht

Die Fachkonferenz Mathematik des Carl-Friedrich-von-Siemens-Gymnasiums hat im Oktober 2020 folgenden Bewertungsschüssel beschlossen:

 

  1. Schriftliche Leistungen: 50%
    • In der Klassenstufe 7 werden vier Klassenarbeiten pro Schuljahr geschrieben.
    • In der Klassenstufe 8 werden drei Klassenarbeiten geschrieben.
    • In der Klassenstufe 9 werden drei Klassenarbeiten geschrieben und die vierte Klassenarbeit durch ein Portfolio ersetzt.
    • In den Klassenstufen 10 werden vier Klassenarbeiten pro Schuljahr geschrieben, wobei die letzte eine Vergleichsarbeit ist.                
  2. Mündliche Leistungen: 30%

  3. Sonstig​es: 20%
    Tests, Heftführung, Kopfübungen u.a.

 

In der Regel werden pro Schulhalbjahr 2 Klassenarbeiten im Mindestumfang von 45 Minuten geschrieben. Am Ende der 10. Klasse ist eine Vergleichsarbeit im Umfang 90 Minuten zu schreiben.

 

 

Sekundarstufe II (SEK II)


In der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe ist die Notengebung durch die Vorgaben der Senats-Schulverwaltung geregelt. Im Leistungskursbereich sind pro Semester zwei Klausuren zu schreiben und im Grundkursbereich pro Semester eine Klausur.


Die Klausurnoten gehen zu 50% im Leistungskursbereich und zu 33% im Grundkursbereich in die Gesamtnote ein. Für die Erteilung der Gesamtnote gelten die vorgegebenen Tabellen. Für die Beurteilung des allgemeinen Teils gelten die gleichen Richtlinien wie in der SEK I. Für die Bewertung der Klausuren sollten frühzeitig die im Abitur geltenden Maßstäbe herangezogen werden.