Leistungsbewertung Naturwissenschaften
Die Beurteilungskriterien gelten für alle (Biologie, Physik, Chemie) naturwissenschaftlichen Fächer sowie für das Wahlpflichtfach Mensch-Natur-Technik.
Beurteilungskriterien nach § 19 (2) Sek I-VO :
| Zusammensetzung der Gesamtnote | Art der Leistung |
| Schriftliche Leistungen 30 % | Schriftliche Kurzkontrolle (KSL/BSL/Test) Verbindliche bewertete schriftliche Kurzkontrollen (LEK/KSL/BSL/Test genannt) erfolgen in der Regel einmal pro Halbjahr. Ankündigung eine Woche im Voraus. Dauer: Kürzer als eine Unterrichtsstunde Themenschwerpunkt: Die letzten sechs Unterrichtwochen (Basiswissen wird vorausgesetzt). Mängel in der sprachlichen Richtigkeit und äußeren Form führen zu Abbzügen von bis zu 15%. Schriftliche Kurzkontrollen der letzten Unterrichtsstunde Schriftliche Anteile von Projektarbeiten |
| Mündliche Leistungen 50 % | Mündliche Beiträge zum Unterrichtsgeschehen (Qualität und Quantität) mündliche Mitarbeit Referate/Vorträge/Präsentationen mit entsprechender Visualisation durch Folien oder Plakate Stundenwiederholungen und -zusammenfassungen mündliche Kurzkontrollen schriftliche Stundenaufgaben Mindmaps, … |
| Sonstige Leistungen 20 % | Aufgaben (Form, Umfang, Einhalten von Zeitvorgaben, …) Fachhefter/Ordner/Sachmappe# Protokolle (Versuchs-/Stundenprotokolle) Experimentelles Arbeiten/Mikroskopieren/mikroskopisches Zeichnen/Modellbau Praktische Teile von Projektarbeiten |
Für das Wahlpflichtfach 8-10 gilt entsprechend unter der Gewichtung einer Kursarbeit pro Halbjahr im Verhältnis schriftlich 1/3, AT 2/3 (AT: mündlich 2/3, Sonstiges 1/3):
Allgemeiner Teil
66% der Note
66% des Allgemeinen Teils
Mündliche Beteiligung im Unterricht gemessen nach Qualität, Quantität und der Mitarbeitsbereitschaft
33% des Allgemeinen Teils
Aufgaben im Unterricht, Protokolle, Experimente, Praktische Teile von Projektarbeiten und Hefterführung
Schriftlicher Teil
33% der Note
eine Leistungskontrolle in Form von einer Kursarbeit im Halbjahr
